Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Aisenbrey Immobilien GmbH, Am Sonnenweg 20, 70619 Stuttgart (nachfolgend „Makler“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), die im Rahmen der Vermittlung und des Nachweises von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien abgeschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten sowohl für Verkäufer und Käufer als auch für Vermieter und Mieter.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags

2.1 Ein Maklervertrag kommt durch die Annahme eines Vermittlungsangebots des Maklers oder durch die Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Die Schriftform ist für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erforderlich, bei Mietobjekten ist dies nicht zwingend.

2.2 Der Makler erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags. Der Kunde erklärt sich mit der Annahme des Angebots oder der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit mit diesen AGB einverstanden.

§ 3 Leistungen des Maklers

3.1 Der Makler verpflichtet sich, dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages zu vermitteln oder den Nachweis der Gelegenheit eines solchen Vertrages zu erbringen.

3.2 Der Makler schuldet nicht den Abschluss eines Hauptvertrages. Die endgültige Entscheidung über den Vertragsabschluss liegt bei den Vertragsparteien.

3.3 Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt. Eine Doppeltätigkeit als Vermittlungsmakler erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien.

§ 4 Haftung für Exposés und Eigentümerangaben

4.1 Die in den Exposés enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen, die der Eigentümer oder Dritte zur Verfügung gestellt haben. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben.

4.2 Der Makler übernimmt keine Haftung für die Maßstabstreue von Grundrissen, Flächenangaben oder sonstigen Angaben in den Exposés.

4.3 Eine Haftung für Pläne, Baubeschreibungen oder sonstige technische Unterlagen besteht nur, wenn diese vom Makler oder durch beauftragte sachkundige Dritte erstellt wurden.

§ 5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler alle zur Durchführung des Maklervertrags notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Immobilie und zur geplanten Transaktion.

5.2 Der Kunde hat den Makler unverzüglich zu informieren, wenn ein durch den Makler nachgewiesener oder vermittelter Vertrag zustande kommt.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Makler erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Sollte ein Dritter aufgrund einer unerlaubten Weitergabe durch den Kunden den Vertrag abschließen, ist die Provision an den Makler zu zahlen.

§ 6 Provision

6.1 Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) zwischen dem Kunden und einem Dritten aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

6.2 Die Höhe der Provision richtet sich nach dem im Maklervertrag vereinbarten Satz, der gesetzlich zulässigen Höhe oder der am Markt üblichen Vergütung.

6.3 Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.4 Im Falle der Aufhebung oder Rückabwicklung des Hauptvertrages bleibt der Provisionsanspruch des Maklers unberührt.

§ 7 Aufwendungsersatz

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler die im Rahmen der Erfüllung des Maklervertrags entstandenen Aufwendungen (z. B. für Inserate, Porto- und Telefonkosten, Fahrtkosten) auch dann zu ersetzen, wenn kein Hauptvertrag zustande kommt.

7.2 Der Ersatz der Aufwendungen kann individuell oder pauschal in Höhe von bis zu 10 % der erwarteten Provision vereinbart werden, sofern dies vorab schriftlich festgelegt wurde.

§ 8 Haftung und Haftungsbegrenzung

8.1 Der Makler haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nicht, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

8.3 Eine weitergehende Haftung des Maklers ist ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften sehen eine weitergehende Haftung vor.

§ 9 Widerrufsrecht

9.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

9.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

9.3 Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde den Makler mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

§ 10 Verjährung

10.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen Handlung.

10.2 Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz

11.1 Der Makler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Maklers zu entnehmen.

Ergänzung: Besondere Teilnahmebedingungen für das Finanz- und Immobilienseminar

§ 12 Vertragsgegenstand – Seminar

12.1 Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme am Finanz- und Immobilienseminar der Aisenbrey Immobilien GmbH.

12.2 Veranstaltungsort ist:

Colorado Turm
Industriestr. 4
70565 Stuttgart

12.3 Datum, Uhrzeit, Dauer sowie Inhalte ergeben sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website.

12.4 Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 13 Vertragsschluss bei Online-Buchung

13.1 Die Buchung des Seminars erfolgt über die Website der Aisenbrey Immobilien GmbH.

13.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

13.3 Der Vertrag kommt zustande mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail oder mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung.

13.4 Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

§ 14 Preise und Zahlung

14.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

14.2 Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

14.3 Die Teilnahmeberechtigung besteht nur bei vollständigem Zahlungseingang.

§ 15 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Bei dem angebotenen Seminar handelt es sich um eine Veranstaltung mit festem Termin.

§ 16 Stornierung durch Teilnehmer

16.1 Eine Stornierung ist ausschließlich in Textform (z. B. per E-Mail) möglich.

16.2 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

– Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Rückerstattung
– bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Seminarpreises
– 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung

16.3 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis 48 Stunden vor Seminarbeginn möglich.

§ 17 Absage oder Änderung durch Veranstalter

17.1 Die Aisenbrey Immobilien GmbH ist berechtigt, das Seminar aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Referenten, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen.

17.2 In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis vollständig erstattet.

17.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Nebenkosten, sind ausgeschlossen.

§ 18 Haftung im Rahmen des Seminars

18.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

18.2 Die Aisenbrey Immobilien GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

18.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

§ 19 Foto- und Videoaufnahmen

19.1 Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt werden.

19.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden.

19.3 Ein Widerspruch ist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

§ 20 Mindestteilnehmerzahl

Das Seminar findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von Personen erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

21.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Maklers.

Aisenbrey Immobilien GmbH
Am Sonnenweg 20, 70619 Stuttgart